Unterrichtsausfall bei außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen
Grundsätzliche Regel:
1. Schule findet grundsätzlich statt.
2. Die Erziehungsberechtigen entscheiden bei Extremwetterlagen selbst, ob der Schulweg vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss zumutbar ist.
3. Sollte aufgrund der Wetterlage der Unterricht ausfallen, informieren wir hier auf unserer Homepage darüber. (Bitte bedenken Sie, dass auch wir solche Informationen erst sehr spät erhalten)
Bitte informieren Sie unbedingt die Klassenlehrer bzw. die Stammkursleiter, falls eine Teilnahme am Unterricht wegen der Wetterlage nicht möglich wird.
Ausfall des Schulunterrichts bei besonderen Witterungsumständen
Wenn bei extrem außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen der Schulträger im Benehmen mit den Schulleitungen entscheidet, dass Unterricht in den Schulgebäuden für alle nicht vertretbar erscheint, wird die Schule geschlossen. Der Unterricht fällt dann aus.
Die Information über die Schulschließung wird unmittelbar nach der Entscheidung auf der Schulwebsite im Internet zugänglich gemacht.
Fehlen wegen extrem außergewöhnlicher Witterungsverhältnisse muss wie ein normaler Fehltag beim Klassenleiter/Stammkursleiter schriftlich entschuldigt werden.
Stand: 16.12.2022 - Version in Überarbeitung